1.1 Anwendungsbereich: Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Yurtsever Bedachung UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend Auftragnehmer – und ihren Kunden – nachfolgend Auftraggeber. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
1.2 Verbraucher und Unternehmer: Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Einbeziehung der AGB: Mit Vertragsschluss – spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung der Leistung oder durch Zahlung (siehe Ziff. 2) – werden diese AGB vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
2.1 Angebot und Annahme: Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme kann erfolgen durch (a) schriftliche Bestätigung (E-Mail, Messenger, Fax, Brief), (b) Zahlung einer A‑Konto-/Abschlagsrechnung vor Ausführungsbeginn oder (c) ausdrückliche Ausführungsfreigabe (z. B. per E‑Mail) verbunden mit dem Beginn der Arbeiten.
2.2 Textform und Vertragssprache: Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Vertragssprache ist Deutsch.
2.3 Digitale Signatur: Elektronische Signaturen über anerkannte Dienste (DocuSign u. a.) erfüllen die Textform.
3.1 Belehrung über Widerruf: Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Auftragnehmer belehrt gesondert darüber.
3.2 Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht kann vor Ablauf der 14 Tage erlöschen (§ 356 Abs. 4 BGB), wenn die Leistung vollständig erbracht wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Fristablauf beginnt, und er seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt. Eine vor Ablauf geleistete (An-)Zahlung gilt als Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn. Bei vollständiger Erbringung entfällt das Widerrufsrecht.
4.1 Gegenstand: Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Dachdeckerleistungen (z. B. Dachdecker-, Abdichtungs- oder Reparaturarbeiten) gemäß Vertrag. Planungsleistungen (Architektur, Statik, behördliche Genehmigungen) werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.
4.2 Ausführungsstandard: Fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig notwendige Mitwirkung (Zugang, Strom, Wasser) sicher.
4.3 Ausführungsfristen: Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart. Verzögerungen durch unvermeidbare Umstände (Witterung, fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt) verlängern die Fristen angemessen.
4.4 Versicherungspflicht: Auf Wunsch des Auftragnehmers sorgt der Auftraggeber für eine angemessene Bau-/Bauherrenhaftpflicht- bzw. Baustellenversicherung und weist diese nach.
5.1 Preise/Umsatzsteuer: Alle Preise in Euro. Gegenüber Verbrauchern Endpreise inkl. MwSt.; gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Voraus-/Abschlagszahlungen: Der Auftragnehmer darf vor Ausführungsbeginn beliebige Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen und Leistung bis Zahlungseingang verweigern.
5.3 Fälligkeit & Verzug: Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Verzug tritt 30 Tage nach Fälligkeit ein. Verzugszinsen: Verbraucher +5 Prozentpunkte, Unternehmer +9 Prozentpunkte über Basiszins (§ 288 BGB).
5.4 Einheitspreise & Anpassungen: Basieren auf bekanntem Leistungsumfang. Technische Notwendigkeiten oder unvorhergesehene Erschwernisse (z. B. andere Holzquerschnitte, Notabdichtungen) berechtigen zu Anpassungen ohne vorherige Zustimmung; Nachweis auf Wunsch.
5.5 Mengenberechnung: Abrechnung nach endgültigem Aufmaß (Ist-Mengen). Mehr-/Minderleistungen zu geltenden bzw. angepassten Einheitspreisen.
5.6 Stundensätze (Zeitlohnarbeiten):
Tätigkeit | Netto-Stundensatz |
---|---|
Meister | 110,00 € |
Geselle | 80,00 € |
Helfer | 55,00 € |
Auszubildender | 30,00 € |
Anfahrtspauschale bis 25 km (An- & Abfahrt) | 70,00 € |
Anfahrtspauschale > 25 km bis 50 km | 120,00 € |
Anfahrtspauschale > 50 km | nach Aufwand (km-/Zeitnachweis) |
5.7 Verwaltungspauschale: Für unnötigen oder durch den Auftraggeber verursachten Zusatz-/Verwaltungsaufwand (z. B. wiederholte Terminverschiebungen, nicht eingehaltene Zugangszeiten, zusätzliche Dokumentations- oder Behördengänge) kann pro Vorgang eine Pauschale von 25,00 € netto berechnet werden.
6.1 Fertigstellungsanzeige: Nach Fertigstellung kann der Auftragnehmer die Abnahme verlangen. Der Auftraggeber führt sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung (z. B. Schlussrechnung), durch; auf Verlangen Protokoll.
6.2 Ersatz der Abnahmehandlung: Unterbleibt die Abnahmehandlung fristgerecht, kann der Auftragnehmer Schluss- oder Zwischenrechnung als Angebot zur Abnahme nutzen.
6.3 Fiktive Abnahme: Gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 12 Werktagen wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
6.4 Wirkungen: Gefahrübergang bei Verbrauchern mit Abnahme (bei Unternehmern mit Bereitstellung/Ablieferung). Gewährleistungsfristbeginn (Ziff. 7). Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind bei Abnahme zu erklären.
6.5 Zahlungsbestätigung = Abnahme: Vollständige Zahlung der Schlussrechnung ohne innerhalb von 5 Kalendertagen gerügte wesentliche Mängel gilt als Abnahme.
6.6 Annahmeverzug: Bei Verzug trägt der Auftraggeber Mehrkosten; Gefahr des Untergangs geht über.
7.1 Rechte: Bei Mängeln gelten § 634 BGB. Vorrangig Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung); bei Fehlschlag oder Verweigerung Minderung oder Rücktritt (bei erheblichen Mängeln) und ggf. Schadensersatz nach Maßgabe von AGB/Gesetz.
7.2 Fristen: Bauleistungen: 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs.1 Nr.2 BGB). Reparatur-/Instandsetzungsleistungen ohne Bauwerkseigenschaft: Verbraucher 2 Jahre, Unternehmer 1 Jahr ab Abnahme.
7.3 Keine Verkürzung bei Vorsatz etc.: Keine Fristverkürzung bei Arglist, Beschaffenheitsgarantie oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
7.4 Rügeobliegenheit Unternehmer: Offensichtliche Mängel binnen 7 Kalendertagen schriftlich anzeigen; sonst Genehmigung hinsichtlich dieser Mängel. Empfehlung für Verbraucher: frühzeitige Anzeige.
7.5 Nachbesserung: Angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Gelegenheit zur Prüfung des Mangels geben. Bei unzureichender oder ausbleibender Nacherfüllung greifen weitere Rechte (Ziff. 7.1).
7.6 Beginn der Fristen: Mit Abnahme (bzw. Teilabnahme). Gesetzlich zwingende längere Fristen bleiben unberührt.
8.1 Haftungsgrundsätze: Unbeschränkte Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und nach Produkthaftungsgesetz.
8.2 Leichte Fahrlässigkeit (Verbraucher): Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; sonst ausgeschlossen.
8.3 Leichte Fahrlässigkeit (Unternehmer): Soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen; bei wesentlichen Pflichten begrenzt auf vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
8.4 Haftungsausschlüsse: Gelten auch für Vertreter, Angestellte, Erfüllungsgehilfen; ausgenommen Fälle gemäß Ziff. 8.1.
8.5 Datenschäden: Haftung für Daten-/Planverlust nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwandes bei ordnungsgemäßer Datensicherung; kein Schutz bei Vorsatz.
9.1 Vorbehalt: Eigentum an gelieferten/eingebauten Materialien bis vollständiger Bezahlung. Keine Verfügung/Weiterverkauf/Verpfändung/Ausbau vor Zahlung. Materialien verbleiben auch bei Verbindung mit dem Bauwerk im (Vorbehalts-)Eigentum des Auftragnehmers (Abbedingung §§ 946, 947 BGB).
9.2 Zugang zum Grundstück: Bei Verzug und Rücktritt Zutritt zum Ausbau/Rücknahme zu gestatten; Ankündigung vorab. Verweigerung berechtigt gerichtliche Hilfe. Schäden aus berechtigtem Ausbau trägt Auftraggeber (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz Auftragnehmer).
9.3 Weitere Rechte: Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts unbeschadet weiterer Ansprüche (Schadensersatz). Pfändung bedeutet keinen Rücktritt, sofern nicht ausdrücklich erklärt.
10.1 Gerichtsstand: Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Viersen (Deutschland). Wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers.
10.2 Verbraucher: Gerichtsstand Viersen soweit zulässig; ansonsten gelten gesetzliche Vorschriften.
10.3 Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen werden.
10.4 Erfüllungs- & Zahlungsort: Viersen.
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, -abwicklung und Dokumentation verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Weitergabe an Dritte (Subunternehmer, Lieferanten, Steuerberater) nur soweit für die Leistung erforderlich. Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Beschwerde) bleiben unberührt. Ausführliche Informationen: Datenschutzhinweise.
12.1 Foto- & Videoaufnahmen: Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Anfertigung und Speicherung von Bild-/Video- (inkl. Drohnen-) Aufnahmen zu Dokumentations-, Qualitäts- und Nachweissicherungszwecken sowie zur Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen zu. Einverständnis zur Nutzung für Marketing (Website, Social Media, Referenzen) ohne Veröffentlichung personenbezogener Daten. Widerspruch gegen bestimmte Aufnahmen zu Werbezwecken ist schriftlich im Einzelfall möglich.
13.1 Urheberrecht: Alle im Rahmen der Angebotserstellung überlassenen Unterlagen (Pläne, Texte, Skizzen, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen) bleiben Eigentum der Yurtsever Bedachung UG (haftungsbeschränkt) und sind urheberrechtlich geschützt. Keine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung – insbesondere nicht an Mitbewerber oder zur Einholung von Vergleichsangeboten.
13.2 Schutz geistigen Eigentums: Inhalte der Angebote dienen ausschließlich der internen Prüfung und dürfen ohne ausdrückliche Textform-Zustimmung weder ganz noch teilweise weiterverwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
14.1 Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Es gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches bei etwaigen Lücken.
14.2 Formerfordernisse: Änderungen/Ergänzungen dieser AGB erfordern Textform, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Aufhebung des Textformerfordernisses ebenfalls nur in Textform.
Letztes Update: Juli 2025